Informationsgespräch
Vor der Aufnahme findet ein Informationsgespräch statt, bei welchem sich Mitarbeiterinnen und Bewerber*innen vorab kennenlernen können und einen individuellen Hilfebedarf festlegen. Auch über Finanzierungsmöglichkeiten und begleitende Leistungen werden in dem Erstgespräch informiert.
Bezugsbetreuung
Jeder Bewohner*in wird am Tag des Einzugs eine Bezugsbetreuerin benannt, mit welcher je nach individuellen Betreuungsbedarf Bezugstermine stattfinden. Diese Person steht als Koordinatorin für die unterschiedlichen Instanzen wie z.B. Eltern, Schulen und Ausbildungsstätten, Jugendämter und sonstigen Beratungsstellen zur Verfügung. Außerdem soll die Bezugsbetreuung die Begleitung in den Bereichen schulische und berufliche Förderung, lebenspraktischer und (psycho-)sozialer Bereich, sowie die Gestaltung des Alltags und der Freizeit koordinieren.
Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit:
Insbesondere für Minderjährige, aber auch für junge Frauen und FLINTA-Personen, die einen höheren Bedarf haben, bieten wir in der Gruppe nach §§ 13.3, 13.1 i.V.m. 13.3 und §34 SGB VIII eine engmaschigere Begleitung und Unterstützung an.
Wir begeleiten die jungen Menschen nach folgendem Betreuungsschlüssel:
Förderplan
Mit jeder Bewohner*in wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt (Eltern/Sorgeberechtigtem) und der Bezugsbetreuerin ein Förderplan erstellt, der die Grundlage der Zusammenarbeit ausmacht und den Hilfe- und Begleitungsbedarf spezifisch festlegt.
