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Leistungsangebot

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Leistungsangebot

Informationsgespräch

Vor der Aufnahme findet ein Informationsgespräch statt, bei welchem sich Mitarbeiterinnen und Bewerber*innen vorab kennenlernen können und einen individuellen Hilfebedarf festlegen. Auch über Finanzierungsmöglichkeiten und begleitende Leistungen werden in dem Erstgespräch informiert.

Bezugsbetreuung

Jeder Bewohner*in wird am Tag des Einzugs eine Bezugsbetreuerin benannt, mit welcher je nach individuellen Betreuungsbedarf Bezugstermine stattfinden. Diese Person steht als Koordinatorin für die unterschiedlichen Instanzen wie z.B. Eltern, Schulen und Ausbildungsstätten, Jugendämter und sonstigen Beratungsstellen zur Verfügung. Außerdem soll die Bezugsbetreuung die Begleitung in den Bereichen schulische und berufliche Förderung, lebenspraktischer und (psycho-)sozialer Bereich, sowie die Gestaltung des Alltags und der Freizeit koordinieren.

Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit:

  • Unterstützung bei der Entwicklung eigener Lebensentwürfe
  • Ermittlung des Hilfebedarfs in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Erstellen eines Förderplans
  • gewaltfreies Miteinander lernen
  • Ausbildungs- und Jobcoaching, Unterstützung bei Schul- oder Ausbildungsproblemen
  • Strukturierung des Tages-, Wochen- und Monatsablaufes
  • Hilfe zur eigenständigen Lebensführung / Verselbstständigung (Kochen, Zimmerpflege, Körperhygiene, Umgang mit Geld, Wocheneinkauf, Zubereitung ausgewogener (gesunder) Mahlzeiten)
  • freizeitpädagogische Maßnahmen
  • demokratische Mitverantwortung einüben
  • Unterstützung bei der Suche nach Therapeuten (bei Bedarf)
  • individuelle Förderung, interkulturelles Lernen
  • administrative Unterstützung (Kontakte mit Behörden und Institutionen)
  • Begleitung bei Arzt- und Rechtsanwaltsterminen (bei Bedarf)
  • soziale Gruppenarbeit / Thematische Gruppenarbeit
  • Begleitung während der Ablösephase

Insbesondere für Minderjährige, aber auch für junge Frauen und FLINTA-Personen, die einen höheren Bedarf haben, bieten wir in der Gruppe nach §§ 13.3, 13.1 i.V.m. 13.3 und §34 SGB VIII eine engmaschigere Begleitung und Unterstützung an. 

Wir begeleiten die jungen Menschen nach folgendem Betreuungsschlüssel:

  • §13.3: 1:9
  • §13.3 i.V.m. 13.1: 1:4
  • §34: 1:2

Förderplan

Mit jeder Bewohner*in wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt (Eltern/Sorgeberechtigtem) und der Bezugsbetreuerin ein Förderplan erstellt, der die Grundlage der Zusammenarbeit ausmacht und den Hilfe- und Begleitungsbedarf spezifisch festlegt.

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Wichtige Links

  • Jugendamt Stadt Köln
  • Jobcenter Köln
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Familienkasse NRW
  • BAföG
  • Berufsausbildungshilfe

Links

  • KJA Köln
  • Jugendwohnen St. Gereon
  • Jugendwohnen Köln

Träger des Jugendwohnen St. Ursula

KJA Köln
Katholische Jugendagentur Köln gGmbH (KJA Köln)
An St. Katharinen 5
50678 Köln
Telefon: 0221 921335-0
E-Mail: Klick zum E-Mail senden
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